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1. WIP Japan sammelt, verwendet und speichert personenbezogene Daten:

  • in dem Umfang, der für die Erbringung von Übersetzungs- und Datendienstleistungen durch das Unternehmen erforderlich ist
  • um mit Kunden zu kommunizieren, Verträge abzuschließen, abzurechnen und auf Anfragen von Kunden zu antworten
  • um Informationen über die Übersetzungs- und Datendienstleistungen von WIP Japan und andere Unternehmensaktivitäten bereitzustellen
  • um auf alle Anfragen, die WIP Japan von Kunden erhält, zu antworten
  • zur Auswahl von Bewerbern und Verwaltung von Mitarbeitern
  • um sie in Situationen offenzulegen oder zu benutzen, in denen WIP Japan die vorherige Zustimmung des Kunden eingeholt hat

 

In Fällen, in denen WIP Japan personenbezogene Daten von Kunden erhält, die das Unternehmen mit Arbeit, einschließlich der Untervergabe von Aufträgen, beauftragen, verwaltet WIP Japan diese Daten streng vertraulich und verwendet sie nur im Rahmen des vertraglich festgelegten Rahmens und für keine anderen als die oben genannten Zwecke.



2. Weitergabe der erhaltenen personenbezogenen Daten an Dritte

 Außer in den folgenden Situationen gibt WIP Japan keine personenbezogenen Informationen über einen Kunden an Dritte weiter.

  • Wenn WIP Japan die Zustimmung des Kunden erhalten hat
  • Wo gesetzlich vorgeschrieben
  • Wenn personenbezogene Daten an ein Unternehmen weitergegeben werden, das eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit WIP Japan eingegangen ist, um den Zweck zu erfüllen, für den die Zustimmung des Kunden eingeholt worden ist
  • Wenn es in einem Notfall zur Rettung von Leben, Leib oder Eigentum erforderlich ist



3. Sichere Verwaltung für den Schutz personenbezogener Daten

 WIP Japan hat Regeln für die sichere Verwaltung personenbezogener Daten aufgestellt. Das Unternehmen verbreitet sie umfassend, schult die damit befassten Mitarbeiter und überprüft den Stand ihrer Einhaltung regelmäßig. Darüber hinaus strebt das Unternehmen die Aufrechterhaltung und Verbesserung von Maßnahmen an, die für die fortgesetzte sichere Verwaltung personenbezogener Daten erforderlich sind.



4. Verfahren und Gebühren für Offenlegung, Änderung und Nutzungsbeendigung

 Wenn WIP Japan vom Kunden dazu aufgefordert wird, personenbezogene Daten offenzulegen, zu ändern oder nicht mehr zu nutzen, bittet das Unternehmen den Kunden darum, die erforderlichen Teile der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen auszufüllen und einzureichen.
  Bei der Beantwortung eines Ersuchens auf Offenlegung wird die Identität des Antragstellers erforderlichenfalls nach dem festgelegten firmeninternen Verfahren bestätigt.
Für die Anforderung eines Berichts über den Verwendungszweck personenbezogener Daten oder einer Offenlegung wird eine Gebühr von höchstens 1.000 Yen erhoben. In besonderen Fällen, in denen klar ist, dass die Gebühr diesen Betrag übersteigen würde, wird der Kunde davon in Kenntnis gesetzt.
Die Antwort von WIP Japan auf ein Ersuchen auf Offenlegung erfolgt grundsätzlich schriftlich an den Betroffenen. Wenn jedoch die Zustimmung dieses Betroffenen eingeholt worden ist, kann sie auch telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Im Falle von Ersuchen auf Änderung oder Nutzungsbeendigung personenbezogener Daten wird WIP Japan diese Änderung, Ergänzung oder Nutzungsbeendigung von Daten vornehmen, sobald die Identität des Antragstellers und das Recht des Kunden auf ein solches Ersuchen bestätigt worden ist.



5. Ansprechpartner für Anfragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, Beschwerden oder Konsultationen.

  Anfragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, Beschwerden oder Konsultationswünsche können an die Kontaktperson für personenbezogene Daten gerichtet werden.


Kontaktperson für personenbezogene Daten

Herr Hirokazu Miyadera
WIP Japan
Hirakawacho Kaizaka Building,
1-6-8 Hirakawacho, Chiyoda-ku, Tokyo
Tel.: 03-3230-8000
Fax: 03-3230-8050
E-Mail:privacy@wipgroup.com